Die MehrwertsteuerrĂŒckerstattung
In LĂ€nder auĂerhalb der EU liefern wir im Versand die Waren mehrwertsteuerfrei. Hiervon ausgenommen ist die Schweiz. Kaufst du als BĂŒrger eines Nicht-EU-Landes in einer Louis Filiale ein, zahlst du an der dortigen Kasse Preise inkl. der deutschen Mehrwertsteuer. Infos, wie du in diesem Fall die Steuer zurĂŒckerstattet bekommst, findest du hier.

Voraussetzungen fĂŒr eine RĂŒckerstattung fĂŒr EinkĂ€ufe in der Louis Filiale
Die MehrwertsteuerrĂŒckerstattung ist generell nur möglich fĂŒr BĂŒrger aus Nicht-EU-LĂ€ndern.
Von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind Waren, die zur AusrĂŒstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z.B. Motorrad, Pkw, Kombiwagen, Sportboot, Segelyacht, Flugzeug) dienen. Bei den betroffenen Waren handelt es sich sowohl um Kraftfahrzeugteile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden werden (z.B. GepĂ€cktrĂ€ger, Verkleidungsteile, Ersatzteile, Sturzpads usw.), als auch um solche, die als bewegliche Teile zur AusrĂŒstung des Fahrzeugs gehören, z.B. Abschleppseil, Reservereifen, Verbandkasten. Auch Waren zur Versorgung eines Fahrzeugs (z.B. BatteriesĂ€ure, Reiniger usw.) fallen nicht unter die Steuerbefreiung fĂŒr Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
RĂŒckerstattung durch Global Blue
In allen Filialen hast du die Möglichkeit dir Tax Free Formulare ĂŒber deinen Einkauf ausstellen zu lassen. Mit diesen kannst du dir deine MwSt., abzĂŒglich einer Servicepauschale, erhoben von Global Blue, auszahlen lassen. Diese Möglichkeit hast du in jedem Refund Office (an FlughĂ€fen und GrenzĂŒbergangsstellen) bis zu drei Jahren nach deinem Kauf. Die Standorte der BĂŒros und weitere Informationen findest du hier:
Wichtig â der Export muss innerhalb vier Wochen nach dem Einkauf erfolgen.
Dein Vorteil â Du brauchst nach dem GrenzĂŒbertritt nicht zurĂŒck in die Filiale fahren, um dir den MwSt. Betrag auszahlen zu lassen, die RĂŒckzahlung der MwSt. erfolgt fĂŒr dich sofort. Eine Auszahlung in unseren Filialen ist nicht möglich.
Ausnahme fĂŒr Mitarbeiter der NATO
Als NATO Angehöriger kannst du dir die Mehrwertsteuer direkt in der Filiale erstatten lassen, wenn du den ausgefĂŒllten Abwicklungsschein fĂŒr von der Mehrwertsteuer befreite deutsche Warendienstleistungen und den von deiner Dienststelle unterschriebenen Abwicklungsschein vorlegst.