SHARK DSX-10 S/O 2-1 BL
V85 TT 21-
Wichtige Hinweise
Auspuffsystem wurde nach der Euro5 Abgasnorm geprüft
Der Original Katalysator bleibt erhalten.
SHARK DSX-10 S/O 2-1 BL V85 TT 21-
Fest steht: Die Italiener haben ein Händchen für stilvolles Design, ausgesprochene Dynamik, sportlich-kernigen Sound, einzigartige High-Performance bei Auspuffanlagen sowie Endschalldämpfern. Ein gutes Beispiel ist dafür auch der Shark Endschalldämpfer DSX-10.
Dieser Endtopf in Matt-Schwarz-Optik integriert sich fantastisch in das Gesamtbild des jeweiligen Motorrads. Dazu der spezielle Shark-Sound - da spielt das Plus an Leistung für die Entscheidung zum Kauf schon fast keine Rolle mehr.
- exklusives Design durch fünfeckige, konische Bauform. Passend für die aktuellen Bikes
- kerniger SHARK Sound und maximale Leistung
- hergestellt aus Edelstahl, wird der Endtopf in matt-schwarzer Ausführung geliefert
- Lieferung mit allen Montageteilen und -Anleitung
- Anbau erfolgt mittels festmontierter Halterung anstelle des Originalschalldämpfers
Informationen zur Form und Ausführung finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise".
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Liste der passenden Motorräder
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Hergestellt in Italien
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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