SHARK DSX-7 S/O 2-1 BL
CB500 F/R 16-16
Wichtige Hinweise
Ausführung: Slip on 2-1
Der Original-Katalysator bleibt erhalten bzw. es muss keiner nachgerüstet werden.
Endtopf Ausführung ,,Short" Länge ca. 360 mm.
Wird mit Verbindungsrohr und Befestigungsfedern geliefert.
SHARK DSX-7 S/O 2-1 BL CB500 F/R 16-16
Was kann man schon anderes dazu sagen: Italiener haben ein Händchen für Design, Dynamik, sportlich-kernigen Sound und High-Performance bei Auspuffanlagen und -töpfen. Der SHARK DSX-7 Endschalldämpfer aus Edelstahl macht da keine Ausnahme und fällt zudem mit seiner besonderen, fünfeckigen Carbon-Endkappe direkt ins Auge.
- konisch auslaufender, eleganter Edelstahl-Endschalldämpfer
- kräftiger Sound und High-Performance
- Material: Edelstahl Silber oder matt-schwarz beschichtet, mit Carbon Endkappe
- Lieferung mit allen erforderlichen Anbauteilen, die Montage erfolgt mittels festmontierter Halterung anstelle des Originalschalldämpfers
- Maße (Höhe x Breite x Länge Mantel/gesamt): 125 x 95 x 360/450 mm
- mit EG-BE
Informationen zur Form und Ausführung des Shark DSX-7 finden Sie unter dem Punkt "Wichtige Hinweise".
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Liste der passenden Motorräder
Performance Exhaust System
Die High-End Auspuffanlagen aus dem Hause Shark sorgen für Spitzenleistung im gesamten Drehzahlbereich und dem bekannten sportlichen, kernigen und unverwechselbaren Shark Sound. Handgefertigt, unter Verwendung von High-Quality-Materialien, steht Shark für höchste Qualität und Passgenauigkeit. Alle Endschalldämpfer werden mit EG/BE und entnehmbaren dB-Absorber ausgeliefert.
Hergestellt in Italien
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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