FALCON *CROMO LINE* 2-2
XV 535 VIRAGO EG-BE
Wichtige Hinweise
Ausführung: 2-2 Komplettanlage
FALCON *CROMO LINE* 2-2 XV 535 VIRAGO EG-BE
FALCON Auspuffanlagen "Cromo-Line"
- Speziell entwickelt und konzipiert für die älteren Custom Bikes. Einzigartiger, dumpfer Chopper-Sound in Verbindung mit optimaler Leistung und einer filigranen Optik, zeichnen diese Anlage aus.
- Endtöpfe im Slash Cut Style. Hergestellt aus hochwertigem Stahl und mit einer satten Chromschicht veredelt, Krümmer (wenn im Lieferumfang enthalten) mit Hitzeschutzblech verkleidet.
- Sämtliche FALCON Auspuffanlagen "Cromo-Line" werden komplett einbaufertig mit allen Anbauteilen, die nicht on der Originalanlage übernommen werden können, geliefert.
- Mit EG/BE
Hersteller: Fechter Drive Motorsport GmbH | Michael-Becker-Str. 22 | 73235 Weilheim/Teck | Deutschland | +49 7023952323 | info@fechter.de | www.fechter.de
Liste der passenden Motorräder
Custom-Zubehör
Edel-Teile für Cruiser und Chopper: Die Auspuff- und Fußrastenanlagen der Marke Falcon kombinieren amerikanischen Stil mit europäischer Fertigungsqualität. Mit anderen Worten: Die Teile sehen nicht nur toll aus, sie funktionieren auch so. Die doppelwandigen Krümmerrohre der "Double Groove" Auspuffanlagen und die gefrästen, hochglanzverchromten Brems- und Schalthebel sind nur zwei von vielen Beispielen für die ebenso durchdachte wie langlebige Bauweise der Falcon-Produkte. So werden Sie lange Jahre Freude an Ihrem Custom-Bike haben.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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