LEO VINCE *GP DUALS*
CB500F/CBR500R 16- EG-BE
Wichtige Hinweise
Das Auspuffsystem wurde nach der Euro4 Abgasnorm geprüft.
Der Original-Katalysator bleibt erhalten bzw. es muss keiner nachgerüstet werden.
LEO VINCE *GP DUALS* CB500F/CBR500R 16- EG-BE
Die LeoVince GP Duals gibt es als Slip-on-Endschalldämpfer, der auf den bestehenden Krümmer anstatt des Originalendtopfs gesetzt wird und als Komplettanlage, die den Werksauspuff ersetzt. So oder so sind die GP Duals speziell für all diejenigen Enthusiasten unter den Motorradfahrern entwickelt, die ein exklusives Produkt mit einem unverwechselbaren Klang und einem ebenso eigenen, puren Design für Ihr Motorrad suchen.
- die GP Duals werden komplett aus dem nahezu unverwüstlichen Edelstahl AISI 304 hergestellt
- sie sind mit einer keramisch basierten schwarzen Farbe beschichtet, welche extrem hohe Temperaturen verträgt
- lässt sich mittels der lasergefertigten passgenauen Halterungen völlig einfach montieren
- mit EG-BE
Schalldämpfer, made in Italy
Leo Vince - ein Name, der bei Motorradfahrern in aller Welt Emotionen weckt. Der Familienbetrieb aus Monticello d'Alba bei Turin produziert Auspuffanlagen und Schalldämpfer seit 1954. Kaum ein Hersteller von Auspuffanlagen hat es geschafft, sein Qualitäts- und Leistungsimage im Verlauf der letzten zwanzig Jahre so konstant auszubauen! Bei Louis bekommen Sie Slip-On- und Bolt-On-Schalldämpfer von Leo Vince für viele Motorradmodelle. Allen gemeinsam sind die hochwertige Verarbeitung und der unverwechselbare Leo Vince-Sound. Testsiege in Zweirad-Magazinen sowie EM- und WM-Titel belegen die Innovationsfähigkeit und die Überlegenheit von Leo Vince.
Hergestellt in Italien
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
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