BLINKER YAMAHA
DIV.MOD./ MIT E-PRUEFUNG
Wichtige Hinweise
BLINKER YAMAHA DIV.MOD./ MIT E-PRUEFUNG
Fahrzeugspezifische Ersatzblinker
Der preisgünstige Ersatz für defekte Originalblinker - E-geprüfte Modelle für:
- Honda
- Kawasaki
- Suzuki
- Yamaha
Welche Blinker zu Ihrem Motorrad passen, entnehmen Sie bitte unter "Mein Bike". Selbstverständlich können die Blinker durch Anpassen der Aufnahme auch an alle anderen Fahrzeuge montiert werden.
Da alle Ersatzblinker mit sogenannten Japansteckern ausgeliefert werden, ist es u.U. ratsam, Blinkeradapterkabel (siehe passende Artikel) zu benutzen, um den Originalstecker nicht abschneiden zu müssen.
- Preise per Stück
- Leistung: 21 Watt
- mit M12-Gewinde
- Maße (H x B x T): 52 x 55 x 107,5 mm
Hersteller: Detlev Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH | Rungedamm 35 | 21035 Hamburg | Germany | Tel. 00 49 (0) 40 – 734 193 60 | service@louis.de | www.louis.de
Alles begann mit einer kleinen Motorradwerkstatt in Hamburg. Seitdem hat sich Louis zum größten Handelsunternehmen für Motorrad und Freizeit in Europa entwickelt. Und auch nach über einem Dreivierteljahrhundert ist bei Louis die Leidenschaft ungebrochen, die Leidenschaft für das Leben auf zwei Rädern.
Modernes Fahrzeugzubehör verschiedener Art ist inzwischen häufig mit einer europaweit gültigen "E"-Prüfung versehen. Das "E" Prüfzeichen, eine Zahlen-Buchstabenkombination, ist gut sichtbar auf dem Produkt angebracht und gibt Aufschluß über den geprüften Einsatzbereich, das Land, in dem die Prüfung vollzogen wurde, und ggfs. den Fahrzeugtyp, für den die Zulassung gilt. EG-BEs von Auspuffanlagen sind z. B. stets fahrzeugtypbezogen, solche von Beleuchtungseinrichtungen gelten für ganze Gruppen von Fahrzeugen, z. B. Motorräder.
Der Gesetzgeber hat dieses Prüfzeichen als alleinigen Legalitätsnachweis vorgesehen, d. h. ein Gutachten in schriftlicher Form entfällt und ebenso die Notwendigkeit der TÜV-Eintragung. Daneben ist jedoch beim Anbau stets auf die geltenden Richtlinien der StvZO zu achten.
Bei einer Verkehrskontrolle oder beimTÜV-Termin hat der Fahrzeughalter seiner Nachweispflicht Genüge getan, indem er das Prüfzeichen vorweist. Es steht dem kontrollierenden Beamten dann frei, das Prüfzeichen über das KBA in Flensburg zu überprüfen, wo alle Prüfzeichen entschlüsselt werden können.
Originalteile an Fahrzeugen neuerer Baujahre, die ab Werk mit einem E-Prüfzeichen versehen sind, dürfen nur gegen solches Zubehör ausgetauscht werden, das ebenfalls E-geprüft ist. Ein E-geprüfter Spiegel darf z.B. nicht durch einen ersetzt werden, der nur das TÜV-Maß nach deutschem Zulassungsrecht aufweist.
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